HNO-Praxen
In HNO-Praxen (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde) kommt Trinkwasser direkt mit Patientinnen und Patienten in Kontakt, etwa mit offenen Wunden. Ist es mit Bakterien verunreinigt, kann das zu Infektionen führen. Mit einer regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchung senken Sie dieses Risiko und prüfen, ob Ihr Wasser den Hygieneanforderungen genügt.
Rechtlicher Rahmen
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) empfiehlt in ihrem Leitfaden „Hygienische Aspekte in der Hals-Nasen-Ohren-Praxis“, das Trinkwasser jährlich mikrobiologisch zu überprüfen. Das Wasser muss die mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erfüllen und sollte den Empfehlungen des Umweltbundesamtes entsprechen.
Für das Trinkwasser ist bis zum Hausanschluss der Wasserversorger verantwortlich. Ab dem Hausanschluss tragen die Inhaberinnen und Inhaber der Praxis die Verantwortung für die Wasserhygiene.
Unsere Analysepakete
HNO-Analyse

Die Untersuchung nach DGKH-Empfehlung mit den mikrobiologischen Parametern, auf die das Trinkwasser in HNO-Praxen mindestens einmal pro Jahr geprüft werden soll. Sie können das Paket in den Hygieneplan Ihrer Praxis oder Klinik aufnehmen und damit die Eigenkontrolle der Wasserqualität dokumentieren.
- Legionella spp.
- Pseudomonas aeruginosa
- Koloniezahl 22 °C (KBE 22 °C, koloniebildende Einheiten)
- Koloniezahl 36 °C (KBE 36 °C)
Weitere Untersuchungen
Wir stimmen den Umfang gern mit Ihnen ab, zum Beispiel für:
- E. coli, coliforme Keime oder Enterokokken
- Wasser aus Handwaschbecken
- die Prüfung der Wasserhygiene, bevor eine Ohrspüleinrichtung angeschlossen wird
Häufige Fragen
Warum ist die Wasserhygiene in HNO-Praxen so wichtig?
Leitungswasser hat in Deutschland meist eine sehr hohe Qualität. Steril ist es trotzdem nicht: Es kann Keime oder bedenkliche Stoffe enthalten, in der Regel in unbedenklichen Mengen. Problematisch wird es, wenn sich Krankheitserreger im Trinkwasser stark vermehren.
In HNO-Praxen können diese Bakterien zum Beispiel in offene Wunden gelangen und Infektionen verursachen. Deshalb sollten Wasserproben auf die maßgeblichen Parameter untersucht werden, etwa die Koloniezahl, Legionellen und Pseudomonaden.

Wer ist für die Wasserqualität in der Praxis verantwortlich?
Bis zum Hausanschluss ist der Wasserversorger zuständig. Ab dem Hausanschluss sind die Inhaberinnen und Inhaber der Praxis für die Einhaltung der Wasserhygiene verantwortlich.
Weder Patientinnen und Patienten noch das Praxisteam dürfen durch Keime im Wasser gefährdet werden. Regelmäßige Untersuchungen zeigen Ihnen, wie es um die Wasserqualität steht, und erlauben ein schnelles Eingreifen bei Auffälligkeiten.
Sie möchten das Trinkwasser Ihrer Praxis untersuchen lassen oder benötigen weitere Parameter? Anfrage stellen